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   VGH Hessen, 21.03.1996 - 22 TL 2434/95   

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VGH Hessen, 21.03.1996 - 22 TL 2434/95 (https://dejure.org/1996,6965)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.03.1996 - 22 TL 2434/95 (https://dejure.org/1996,6965)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. März 1996 - 22 TL 2434/95 (https://dejure.org/1996,6965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen eines Mitbestimmungsrechts des Personalrates

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 238 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 3.92

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Rechtsbeschwerdeverfahren - Erledigung -

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1996 - 22 TL 2434/95
    Es kommt aber eine von dem strittigen Vorgang losgelöste Feststellung zu der dahinter stehenden Rechtsfrage in Betracht, da ein entsprechender Antrag gestellt worden ist und für ein derartiges Begehren ein rechtlich schutzwürdiges Interesse besteht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2.6.1993 - 6 P 3.92 - BVerwGE 92, 295).
  • BVerwG, 12.03.1986 - 6 P 5.85

    Abbruchbefugnis - Dienststellenleiter - Einigungsverfahren - Durchführung der

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1996 - 22 TL 2434/95
    Ein derartiges Feststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr kann deshalb bejaht werden, weil es mit einiger - mehr als nur geringfügiger - Wahrscheinlichkeit wiederum Streit über die dem Vorgang zugrundeliegende personalvertretungsrechtliche Streitfrage, ob dem Antragsteller bei einer manuellen Zeiterfassung des von Reinigungskräften in der Abteilung Chirurgie zu bewältigenden Arbeitsaufwandes ein Mitbestimmungsrecht zusteht, geben wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12.3.1986 - 6 P 5.85 - BVerwGE 74, 100, vom 3.2.1992 - 6 P 28.91 - BVerwGE 92, 47 und vom 12.11.1993 - 6 P 8.92 - PersR 1994, 76).
  • BVerwG, 03.02.1993 - 6 P 28.91

    Personalvertretung - Abrufkräfte - Zustimmungsantrag - Einheitliches

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1996 - 22 TL 2434/95
    Ein derartiges Feststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr kann deshalb bejaht werden, weil es mit einiger - mehr als nur geringfügiger - Wahrscheinlichkeit wiederum Streit über die dem Vorgang zugrundeliegende personalvertretungsrechtliche Streitfrage, ob dem Antragsteller bei einer manuellen Zeiterfassung des von Reinigungskräften in der Abteilung Chirurgie zu bewältigenden Arbeitsaufwandes ein Mitbestimmungsrecht zusteht, geben wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12.3.1986 - 6 P 5.85 - BVerwGE 74, 100, vom 3.2.1992 - 6 P 28.91 - BVerwGE 92, 47 und vom 12.11.1993 - 6 P 8.92 - PersR 1994, 76).
  • BVerwG, 12.11.1993 - 6 P 8.92

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren - Zustimmungsverweigerung -

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1996 - 22 TL 2434/95
    Ein derartiges Feststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr kann deshalb bejaht werden, weil es mit einiger - mehr als nur geringfügiger - Wahrscheinlichkeit wiederum Streit über die dem Vorgang zugrundeliegende personalvertretungsrechtliche Streitfrage, ob dem Antragsteller bei einer manuellen Zeiterfassung des von Reinigungskräften in der Abteilung Chirurgie zu bewältigenden Arbeitsaufwandes ein Mitbestimmungsrecht zusteht, geben wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12.3.1986 - 6 P 5.85 - BVerwGE 74, 100, vom 3.2.1992 - 6 P 28.91 - BVerwGE 92, 47 und vom 12.11.1993 - 6 P 8.92 - PersR 1994, 76).
  • VGH Hessen, 18.04.2002 - 22 TL 2736/01

    Zeitlich befristete Maßnahmen einer Branddirektion zur Entlastung des

    Denn wenn sich ein Beteiligungsverfahren erledigt hat, kann die hinter dem ursprünglich strittigen Vorgang stehende Rechtsfrage dann zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden, wenn dafür ein Feststellungsinteresse sowie das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis bestehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1993 - 6 P 3.92 - BVerwGE 92, 295; Hess. VGH, Beschluss vom 21. März 1996 - 22 TL 2434/95 - HessVGRspr. 1996, 73 f. = PersR 1996, 443 f.).
  • VGH Hessen, 14.12.1999 - 22 TL 4113/98

    Bemessung des Personalbedarfs: Mitbestimmung des Personalrates - hier verneint

    Der Antragsteller hat zu Recht die hinter dem ursprünglich strittigen Vorgang stehende Rechtsfrage zum Gegenstand des Verfahrens gemacht, da für dieses Begehren ein Feststellungsinteresse sowie das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis bestehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1993 - 6 P 3.92 -, BVerwGE 92, 295; Hess. VGH, Beschluss vom 21. März 1996 - 22 TL 2434/95 -, HessVGRspr.
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